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Der Begriff „habits“ stammt aus dem angloamerikanischen Sprachgebrauch und bedeutet so viel wie Angewohnheit/Gewohnheiten. Ursprünglich leitet sich der Begriff aus dem Lateinischen Habitus ‚Gehaben‘ von habere ‚haben‘ ab.
In der Kieferorthopädie wird der Begriff „Habits“ synonym verwendet für alle Angewohnheiten, die die Zahn- und/oder Kieferstellung in ihrer Entwicklung negativ beeinträchtigen. Dazu gehören das Lutschen an Daumen o.ä., Lippen- und Wangeneinsaugen, Zungenpressen und –beißen, Pressen und Knirschen der Zahnreihen aufeinander, eine ständig offene Mundhaltung und vieles andere mehr.

Das wohl bekannteste Habit dieser Art ist das Lutschen an Daumen, Finger, Nucki o.ä., welches je nach Intensität und ‚Technik‘ den Oberkieferzahnbogen verformen, den Zahndurchbruch beeinträchtigen und die Unterkieferentwicklung hemmen kann. Des Weiteren wird durch das Lutschen die natürliche Entwicklung gestört, da die Zunge in ihrer Funktion eingeschränkt wird und oftmals ein insuffizientes Schluckmuster entsteht. Ein oberer Schmalkiefer, eine Rücklage des Unterkiefers, einseitige oder beidseitige Kreuzbisse, ein frontal offener Biss und vieles andere mehr können die Folge sein. Diese Folgen können nicht nur die Abbeiß- und Kaufunktion negativ beeinträchtigen, sondern wirken sich aufgrund der unkorrekten Zungenlage auch erheblich auf die Sprachentwicklung aus! Das sogenannte ‚Lispeln‘ ist eine fehlerhafte Aussprache der ‚S‘- und ‚Z‘-Laute, die auf einer falschen Zungenlage beruhen.

Die durch ein Habit verursachte Fehlentwicklung sollte möglichst früh behoben werden, um Folgeschäden zu verhindern bzw. deutlich abzumildern. Kieferorthopädische Behandlungen sind ab dem vierten Lebensjahr möglich!

Je nach Ausprägung reicht die Therapie vom Abstellen des Habits, d.h. Abgewöhnen des Lutschens ohne und mit apparativer Unterstützung, unterstützender logopädischer und myofunktioneller Behandlung – also Training der Muskulatur – bis hin zu kieferorthopädischen Frühbehandlungen bzw. Kurzbehandlungen, die sich meist über einen Zeitraum von neun bis zwölf Monaten erstrecken.

Früh erkannte Fehlstellungen der Zähne und/oder Kiefer lassen sich oftmals mit einfachen Mitteln beheben! Wir beraten Sie gerne!