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Die Kieferorthopädische Frühbehandlung ist eine Sonderform der kieferorthopädischen Behandlung, die dazu dient, Gebiss- und Kieferfehlentwicklungen möglichst frühzeitig zu korrigieren, um eine weitere ungestörte Entwicklung zu gewährleisten.
Oberer Schmalkiefer

Die wohl häufigste Begründung/Indikation für eine kieferorthopädischen Frühbehandlung ist der obere Schmalkiefer, was bedeutet, dass der obere Zahnbogen in Relation zum unteren Zahnbogen zu schmal ist. Oft ist dieser in der Breite nicht ausreichend entwickelte Oberkieferzahnbogen vergesellschaftet mit einer Rücklage des Unterkiefers.

Kreuzbiss rechts

Bei korrekter Stellung des Unterkieferkomplexes zeigt sich dann oftmals ein einseitiger oder beidseitiger Kreuzbiss.

Frontale Stufe

Stehen die oberen Frontzähne weit vor den unteren, handelt es sich um eine große frontale Stufe.

Progene Verzahnung

Stehen bei geschlossener Zahnreihe die unteren Frontzähne vor den oberen, so spricht man von einer progenen Verzahnung.

Offener Biss

Treffen die oberen und unteren Frontzähne gar nicht aufeinander, wird dieses als offener Biss bezeichnet.


Je nach Ausprägung der Abweichung sollte eine kieferorthopädische Frühbehandlung erfolgen. Die Behandlungen erfolgen zu nahezu hundert Prozent mit herausnehmbaren Behandlungsgeräten, die nachmittags und nachts getragen werden. Möglich sind kieferorthopädische Frühbehandlungen ab dem vierten Lebensjahr. Je nach Schweregrad der Gebiss- und/oder Kieferfehlstellung werden die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen getragen.

Früh erkannte Fehlstellungen der Zähne und/oder Kiefer lassen sich oftmals mit einfachen Mitteln beheben! Wir beraten Sie gerne.